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   OLG Karlsruhe, 11.04.2018 - 15 U 139/16   

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https://dejure.org/2018,63206
OLG Karlsruhe, 11.04.2018 - 15 U 139/16 (https://dejure.org/2018,63206)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2018 - 15 U 139/16 (https://dejure.org/2018,63206)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2018 - 15 U 139/16 (https://dejure.org/2018,63206)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

    Es handelt sich auch nicht um eine bloße Abrundung der übrigen Berichterstattung der Beklagten mit authentischem Bildmaterial zur Veranschaulichung der Gesamtsituation in dem von der Klägerin zu 2. betriebenen Pflegeheim (vgl. hierzu Senatsurteil vom 29.06.2017 - 15 U 139/16 -), denn das Bild zeigt nicht lediglich allgemein die Zustände in dem Pflegeheim, wie es beispielsweise bei einer neutralen Aufnahme aus einem Speise- oder Gemeinschaftsraum anzunehmen wäre, sondern eine konkrete Pflegeszene.
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Eine solche "Gemengelage" von Organ und juristischer Person hat der Senat in vergleichbaren Fällen auch sonst zum Anlass genommen, eine Betroffenheit (auch) des Organwalters als natürlicher Person neben der juristischen Person zu bejahen (vgl. nur etwa den Sachverhalt bei Senat v. 29.06.2017 - 15 U 139/16, n.v. [NZB zurückgewiesen durch BGH - VI ZR 292/17] zu den Geschehnissen in Schweinemastbetrieben).
  • OLG Köln, 07.06.2018 - 15 U 127/17

    Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrecht durch negative

    Denn diese ist bei verdeckten Aussagen richtigerweise nicht anwendbar (st. Rspr. des Senats, vgl. Senat, Beschl. v. 14.02.2017 - 15 U 7/17, BeckRS 2017, 109223 Rn. 8 ff.; Senat, Urt. v. 29.06.2017 - 15 U 139/16, n.v. [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH - VI ZR 272/17]; Senat, Beschl. v. 13.07.2016 - 15 W 39/16, n.v.; Senat, Urt. v. 19.05.2015 - 15 U 208/14, NJOZ 2016, 698 Rn. 23 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH - VI ZR 381/15]; Senat Urt. v. 27.05.2014 - 15 U 3/14, AfP 2014, 463); die u.a. bei Korte, Praxis des Presserechts, 2014, § 2 Rn. 167 noch zitierte gegensätzliche Entscheidung des Senats im Urt. v. 14.02.2006 - 15 U 176/05 - ist überholt.
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